Business Blog
Existenzgründung und Start Up im Web

Die Gewerbeanmeldung für Existenzgründer

05 Feb

Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung, Gmbh Gründung

Gründen Sie als Existenzgründer ein Unternehmen so müssen Sie es bei der Gemeinde oder bei Ihrer Stadt anmelden.
Ausnahmen hiervon sind die Freiberufler. Freiberufler sind nach einen festen Kriterienkatalog festgelegt.
Gründen Sie ein anderes Gewerbe, egal welcher Rechtsform und Größe, so sind Sie verpflichtet diese Existenzgründung durch eine Gewerbeanmeldung anzumelden. Diesen einfachen Formvordruck ist an der zuständigen Behörde erhältlich und dort auszufüllen. Damit verbunden können besondere Genehmigungen für bestimmte Branchen sein.
Nach Ausfüllen des Gewerbeanmeldung –Formulars bekommen Sie den Gewerbeschein. Dies ist die Bestätigung der Anmeldung. Mit der Gewerbeanmeldung werde die Daten Ihrer Existenzgründung an viele Behörden wie IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften und weitere Ämter weitergegeben.
Durch die Gewerbeanmeldung ist Ihre Existenzgründung im Gewerberegister der Stadt eingetragen.
Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Als Existenzgründer müssen Sie hier weitere ca. 30 EUR berechnen. Allerdings kommen weitere Kosten hinzu, wie die für IHK oder Handwerkskammer.
Insgesamt müssen Sie als Existenzgründer also zu Ihrer Gemeinde oder Stadt gehen und dort Ihre Existenzgründung anmelden, auch wenn es nur ein Kleingewerbe ist und Sie mit Ihrer Existenzgründung anfangs vorhaben nur wenige tausend EUR Umsatz pro Jahr „nebenbei“ zu machen.

Weitere Informationen für Existenzgründer zur Gewerbeanmeldung

Ihre Fragen und viele hilfreiche Tipps und Tricks zum Businessplan, Förderungen, Risikokapital und zu Ihrer Existenzgründung werden auf www.existxchange.de unter leitfaden Existenzgründung Handwerk beantwortet. Existenzgründer tauschen dort Ihr Wissen aus. In einem Forum werden von der Community Ihre Fragen beantwortet.

Trackback Uri kopieren

http://www.gewerbeanmeldung-existenzgruendung.de/die-gewerbeanmeldung-fuer-existenzgruender/trackback/

Ihr Kommentar

Alle Felder mit Sternchen (*) sind Pflichtfelder. Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht.

[ Alternative für E-Mail: @ = + ]

Feedback für diesen Artikel




top