Die GmbH im Überblick
08 Apr
Autor: admin - Kategorie: GmbH, Gmbh Gründung
Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der namhaftesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich allein daraus ableiten, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH existieren.
Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Menschen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, folglich ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keineswegs handlungsfähig. Handeln und Verträge abschließen kann die GmbH alleinig durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber keinesfalls unbedingt auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und vertreten die GmbH nach außen.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese beaufsichtigen die Geschäftsleitung und sind den Geschäftsführern gegenüber weisungsberechtigt. Für vertragliche Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften niemals mit ihrem Privateigentum.
Jegliche GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von mindestens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig zahlen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine bezahlen darf.
Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, bildet sich eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der abschließenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch selbst haften.
Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften genannt.
Handelsrechtlich betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, gleichgültig welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, darum ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.
Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer ähnlich wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist erwartungsgemäß immer ein ausreichendes Stammkapital.
Selbstständige, die keinesfalls über hinreichendes Eigenkapital verfügen, können alternativ die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu entrichten ist.
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