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Welche Rechtsform wählen?

10 Feb

Autor: admin - Kategorie: Rechtsform

Welche Rechtsform die optimale für Ihr jung gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Nutzen Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich völlig allein oder zusammen mit einigen Partnern selbstständig machen wollen. Charakteristische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit Ihr haben Sie als Unternehmer die wenigsten Beschränkungen, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Nichtsdestotrotz sind Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens. Das meint, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Analog verhält es sich bei einer anderen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sobald sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Plan zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber vollends, jedoch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so immenses Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das heißt im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber lediglich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Kapital bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufbauen zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Ferner muss ein Gesellschaftervertrag angefertigt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung ausübt. Bei dieser Rechtsform vertritt prinzipiell nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die optimale für Ihr Unternehmen. Um eine Kommanditgesellschaft zu ins Leben rufen, benötigt man min. zwei Personen. Zudem muss min. ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist insbesondere dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar sehr wohl Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern alleinig an Gewinn und Verlust.

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